1. Und am ersten Tag des siebten Monats soll bei euch eine heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun; ein Tag des Trompetenschalls soll es für euch sein.
2. Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den Herrn: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler,
3. dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder,
4. und ein Zehntel zu je einem Lamm von den sieben Lämmern,
5. auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu schaffen
6. – außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, nach ihrer Ordnung –, zum lieblichen Geruch als ein Feueropfer für den Herrn.
7. Und am zehnten Tag dieses siebten Monats soll bei euch eine heilige Versammlung sein; und ihr sollt euch demütigen und keine Arbeit tun,
8. sondern als Brandopfer dem Herrn zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – ohne Fehler sollen sie euch sein –
9. mit ihren Speisopfern: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder,
10. und ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer;
11. dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Sühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern.
12. Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll bei euch eine heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem Herrn sieben Tage lang ein Fest feiern
13. und sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer des lieblichen Geruchs für den Herrn: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – ohne Fehler sollen sie sein –
14. mit ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder
15. und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Lämmer;
16. dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17. Am zweiten Tag: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler
18. mit ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß;
19. dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
20. Am dritten Tag: elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler
21. mit ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß;
22. dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23. Am vierten Tag: zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler
24. mit ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß;
25. dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26. Am fünften Tag: neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler
27. mit ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß;
28. dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29. Am sechsten Tag: acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler
30. mit ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß;
31. dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32. Am siebten Tag: sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler
33. mit ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß;
34. dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35. Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun
36. und sollt Brandopfer opfern, ein Feueropfer des lieblichen Geruchs für den Herrn: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler
37. mit ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß;
38. dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39. Das sollt ihr dem Herrn bereiten an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.‹«