4.Mose Kapitel 5

1. Und der Herr redete mit Mose und sagte:

2. »Gebiete den Kindern Israel, dass sie alle Aussätzigen und alle, die einen Ausfluss haben, und alle, die an Toten unrein geworden sind, aus dem Lager schicken.

3. Männer wie Frauen sollt ihr hinausschicken; vor das Lager hinaus sollt ihr sie schicken, damit sie nicht ihr Lager verunreinigen, worin ich mitten unter ihnen wohne.«

4. Und die Kinder Israel taten so und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der Herr zu Mose geredet hatte, so taten die Kinder Israel.Wiedererstattung

5. Und der Herr redete mit Mose und sagte:

6. »Sag den Kindern Israel: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde von allen Sünden der Menschen tut und sich damit an dem Herrn vergeht, so hat diese Seele Schuld auf sich geladen.

7. Und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in vollem Wert erstatten und darüber hinaus den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich verschuldet haben.

8. Ist aber niemand da, dem man die Schuld erstatten kann, so soll man es dem Herrn geben für den Priester, außer dem Widder der Versöhnung, mit dem man für ihn die Sühnung vollzieht.

9. Ebenso soll jedes Hebopfer von allen heiligen Gaben der Kinder Israel, die sie dem Priester darbringen, ihm gehören.

10. Ihm soll gehören, was jemand heiligt; was jemand dem Priester gibt, das soll ihm auch gehören.«

11. Und der Herr redete mit Mose und sagte:

12. »Sag den Kindern Israel: Wenn die Frau irgendeines Mannes ihm untreu wird und sich an ihm versündigt

13. und jemand bei ihr liegt, und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und würde nicht entdeckt, dass sie unrein geworden ist, und es ist kein Zeuge gegen sie da, denn sie ist nicht dabei ergriffen worden,

14. und der Geist der Eifersucht kommt über ihn, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, weil sie unrein geworden ist – oder der Geist der Eifersucht kommt über ihn, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, obwohl sie nicht unrein geworden ist –,

15. so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und ihretwegen ein Opfer darbringen, ein Zehntel Efa Gerstenmehl, und er soll weder Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun. Denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld in Erinnerung bringt.

16. Und der Priester soll sie herbeiführen und vor den Herrn stellen.

17. Und der Priester soll heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß nehmen und Staub vom Boden der Wohnung und soll ihn in das Wasser tun.

18. Dann soll der Priester die Frau vor den Herrn stellen, ihren Kopf entblößen und das Erinnerungsopfer, das ein Eifersuchtsopfer ist, auf ihre Hand legen. Und der Priester soll das bittere, Fluch bringende Wasser in seiner Hand haben,

19. soll die Frau beschwören und zu ihr sagen: ›Hat kein Mann bei dir gelegen und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, sodass du dich verunreinigt hast, so soll dir dies bittere, Fluch bringende Wasser nicht schaden.

20. Wenn du aber deinem Mann untreu geworden bist, sodass du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann –‹,

21. so soll der Priester die Frau mit einem Fluch beschwören, und der Priester soll zu der Frau sagen: ›Der Herr setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, indem der Herr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse!

22. So gehe nun das Fluch bringende Wasser in deinen Leib, damit dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde!‹ Und die Frau soll sagen: ›Amen! Amen!‹

23. Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen

24. und soll der Frau von dem bitteren, Fluch bringenden Wasser zu trinken geben, damit das Fluch bringende Wasser zur Bitterkeit in sie komme.

25. Der Priester soll aber das Eifersuchtsopfer von der Hand der Frau nehmen und als Speisopfer vor dem Herrn schwingen und es zum Altar bringen, nämlich:

26. Der Priester soll eine Handvoll des Speisopfers als Gedenkopfer nehmen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen und danach der Frau das Wasser zu trinken geben.

27. Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann versündigt hat, das Fluch bringende Wasser in sie gehen und ihr bitter werden, sodass ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und die Frau wird unter ihrem Volk zum Fluch werden.

28. Hat sich aber die Frau nicht verunreinigt, sondern ist rein, so wird es ihr nicht schaden, und sie kann schwanger werden.

29. Dies ist das Eifersuchtsgesetz: Wenn eine Frau ihrem Mann untreu ist und unrein wird,

30. oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig wird auf seine Frau, so stelle er die Frau vor den Herrn, und der Priester tue mit ihr alles nach diesem Gesetz.

31. Und der Mann soll frei sein von Schuld; aber eine solche Frau soll ihre Missetat tragen.«