3.Mose Kapitel 14

1. Und der Herr redete mit Mose und sagte:

2. »Das ist das Gesetz über den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung. Er soll zum Priester kommen.

3. Und der Priester soll aus dem Lager gehen; und wenn der Priester ihn besieht und findet, dass das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist,

4. so soll der Priester gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, die rein sind, und Zedernholz, scharlachfarbene Wolle und Ysop.

5. Und der Priester soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.

6. Und er soll den lebendigen Vogel zusammen mit dem Zedernholz, der scharlachfarbenen Wolle und dem Ysop nehmen, dieses mit dem lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem fließenden Wasser geschlachtet ist,

7. siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen.

8. Der aber, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare abscheren und sich im Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seines Zeltes bleiben.

9. Am siebten Tag soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart und an den Augenbrauen, dass alle Haare abgeschoren sind, und soll seine Kleider waschen und seinen Körper im Wasser baden, so ist er rein.

10. Und am achten Tag soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, ein einjähriges weibliches Lamm ohne Fehler und drei Zehntel Feinmehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und ein Log Öl.

11. Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der sich reinigt, und diese Dinge vor den Herrn stellen, an die Tür des Zeltes der Begegnung.

12. Dann soll der Priester das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Log Öl und soll es als Schwingopfer vor dem Herrn schwingen

13. und danach das Lamm da schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges.

14. Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester soll es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun.

15. Danach soll der Priester von dem Log Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen.

16. Und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem Herrn.

17. Vom übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs, auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, auf das Blut des Schuldopfers.

18. Das übrige Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und soll für ihn Sühne schaffen vor dem Herrn.

19. Dann soll der Priester das Sündopfer zurichten und Sühne schaffen für den, der sich von seiner Unreinheit reinigt; danach soll er das Brandopfer schlachten.

20. Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern und die Sühnung für ihn vollziehen, so ist er rein.

21. Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, als Schwingopfer, um für sich Sühne zu schaffen, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer, ein Log Öl

22. und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er aufbringen kann, damit die eine ein Sündopfer sei, die andere ein Brandopfer,

23. und bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester an die Tür des Zeltes der Begegnung vor den Herrn.

24. Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Log Öl, und der Priester soll alles als Schwingopfer vor dem Herrn schwingen

25. und das Lamm des Schuldopfers schlachten; und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und tue es dem, der gereinigt wird, auf das Läppchen seines rechten Ohrs, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes,

26. und von dem Öl soll der Priester in seine eigene linke Hand gießen.

27. Und mit seinem rechten Finger soll der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem Herrn.

28. Von dem übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der gereinigt wird, auf das Läppchen seines rechten Ohrs, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.

29. Das übrige Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der gereinigt wird, auf den Kopf tun, um Sühne für ihn zu schaffen vor dem Herrn.

30. Danach soll er die eine der Turteltauben oder der jungen Tauben opfern von dem, was er aufbringen kann;

31. – das, was er aufbringen kann: die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer mit dem Speisopfer. So soll der Priester dem, der gereinigt wird, Sühne schaffen vor dem Herrn.

32. Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.«Aussatz an Häusern

33. Und der Herr redete mit Mose und Aaron und sagte:

34. »Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Haus in dem Land, das ihr besitzt, ein Aussatzmal entstehen,

35. so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester melden und sagen: ›Es scheint mir, als sei ein Aussatzmal an meinem Haus.‹

36. Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, bevor der Priester hineingeht, um das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein wird, was im Haus ist. Danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen.

37. Wenn er das Mal besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grübchen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand,

38. so soll der Priester aus dem Haus herausgehen an die Tür des Hauses und das Haus für sieben Tage verschließen.

39. Und wenn der Priester am siebten Tag wiederkommt und das Mal besieht und findet, dass es weiter gefressen hat an den Wänden des Hauses,

40. so soll der Priester gebieten, dass man die Steine ausbreche, an denen das Mal ist, und sie vor die Stadt hinauswerfe an einen unreinen Ort.

41. Und das Haus soll man inwendig ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm vor die Stadt hinausschütten an einen unreinen Ort

42. und andere Steine nehmen und sie an die Stelle jener Steine tun und andern Lehm nehmen und das Haus damit bewerfen.

43. Wenn dann das Mal wiederkommt und am Haus ausbricht, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus abgeschabt und es neu beworfen hat,

44. so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht und findet, dass das Mal weiter gefressen hat am Haus, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Haus, und es ist unrein.

45. Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm am Haus, und soll es vor die Stadt hinausbringen an einen unreinen Ort.

46. Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist bis zum Abend unrein.

47. Und wer in dem Haus liegt, der soll seine Kleider waschen; und wer in dem Haus isst, der soll seine Kleider waschen.

48. Wenn aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, dass das Mal am Haus nicht weiter gefressen hat, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll der Priester das Haus rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.

49. Und er soll zwei Vögel, Zedernholz, scharlachfarbene Wolle und Ysop nehmen, um das Haus zu entsündigen,

50. und den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser schlachten.

51. Und er soll das Zedernholz, den Ysop, die scharlachfarbene Wolle und den lebendigen Vogel nehmen und sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das fließende Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen.

52. Und er soll so das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem fließenden Wasser, mit dem lebendigen Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und mit der scharlachfarbenen Wolle entsündigen.

53. Und er soll den lebendigen Vogel vor der Stadt ins freie Feld hinaus fliegen lassen und für das Haus Sühne schaffen, so ist es rein.

54. Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und Grindes,

55. über den Aussatz der Kleider und der Häuser,

56. über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,

57. damit man Unterweisung hat, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.«