1. Wenn jemand dadurch sündigt, dass er einen Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er es gesehen oder erfahren hat, es aber nicht anzeigt, dann soll er seine Schuld tragen;
2. oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, und er wusste es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet;
3. oder wenn er die Unreinheit eines Menschen anrührt, irgendeine Unreinheit, durch die der Mensch unrein werden kann, und er wusste es nicht und erkennt es, der hat sich verschuldet;
4. oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen ausspricht, Böses oder Gutes zu tun, wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ohne dass er es bedachte, und er erkennt es, der hat sich an einem von diesen verschuldet.
5. Wenn es nun geschieht, dass er sich an einem verschuldet, so soll er bekennen, worin er gesündigt hat,
6. und soll für diese seine Sünde, die er getan hat, dem Herrn ein Schuldopfer von der Herde bringen, eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, und der Priester soll die Sühnung für ihn vollziehen wegen seiner Sünde.
7. Vermag er aber kein Schaf zu geben, so bringe er dem Herrn für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8. und bringe sie dem Priester. Der soll die erste als Sündopfer darbringen und ihr den Kopf hinter dem Genick abknicken, aber nicht abtrennen,
9. und er sprenge von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars und lasse das übrige Blut am Fuße des Altars ausbluten. Das ist ein Sündopfer.
10. Die andere soll er der Ordnung gemäß als Brandopfer darbringen. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen wegen seiner Sünde, die er getan hat, und es wird ihm vergeben.
11. Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu geben, so bringe er für seine Sünde als sein Opfer ein Zehntel Efa feines Mehl zum Sündopfer. Er soll aber weder Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun; denn es ist ein Sündopfer.
12. Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester soll eine Handvoll davon als Gedenkopfer nehmen und auf dem Altar, auf dem Feueropfer des Herrn, in Rauch aufgehen lassen. Das ist ein Sündopfer.
13. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen wegen seiner Sünde, die er getan hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben. Das Übrige soll wie das Speisopfer dem Priester gehören.‹«
14. Und der Herr redete mit Mose und sagte:
15. »Wenn sich jemand vergreift, indem er sich aus Versehen an dem versündigt, was dem Herrn geweiht ist, so soll er dem Herrn sein Schuldopfer bringen, einen Widder ohne Fehler von der Herde, nach dem Wert deiner Schätzung an Silberschekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16. Dazu soll er, was er an dem Geweihten gesündigt hat, erstatten und den fünften Teil davon hinzufügen und es dem Priester geben. Und der Priester soll die Sühnung für ihn vollziehen mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben.
17. Wenn jemand sündigt und handelt gegen irgendein Gebot des Herrn, was er nicht tun sollte, und hat es nicht gewusst, so ist er doch schuldig und soll seine Schuld tragen.
18. Er soll dem Priester einen Widder ohne Fehler bringen von der Herde, nach dem Wert deiner Schätzung als Schuldopfer. Und der Priester soll die Sühnung für ihn vollziehen für das, was er getan hat, ohne dass er es wusste, und es wird ihm vergeben.
19. Das ist das Schuldopfer; er hat sich an dem Herrn verschuldet.«
20. Und der Herr redete mit Mose und sagte:
21. »Wenn jemand sündigt und sich damit an dem Herrn vergreift, dass er seinem Nächsten ableugnet, was ihm dieser anvertraut hat, was ihm hinterlegt worden ist, was er sich mit Gewalt genommen oder was er von seinem Nächsten mit Unrecht an sich gebracht hat,
22. oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat, es leugnet und einen falschen Eid schwört über irgendetwas, worin ein Mensch gegen seinen Nächsten Sünde begeht:
23. wenn es geschieht, dass er sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen, mit Unrecht an sich gebracht, was ihm anvertraut war, was er gefunden hat
24. oder worüber er den falschen Eid geschworen hat; das soll er alles ganz wiedergeben und noch den fünften Teil hinzufügen; dem es gehört, soll er es an dem Tag geben, an dem er sein Schuldopfer gibt.
25. Als sein Schuldopfer soll er dem Herrn einen Widder ohne Fehler von der Herde nach dem Wert deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.
26. So soll der Priester vor dem Herrn die Sühnung für ihn vollziehen, und es wird ihm alles vergeben, was er getan hat, womit er sich verschuldet hat.«