1. Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es.
2. An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
3. Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4. die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen über der Leber; an den Nieren soll er ihn abtrennen.
5. Und der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für den Herrn in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer.
6. Wer unter den Priestern männlich ist, der soll es essen; an heiliger Stätte soll es gegessen werden; es ist ein Hochheiliges.
7. Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll das gleiche Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.
8. Und dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, ihm soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat.
9. Und jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet ist, soll dem Priester gehören, der es opfert.
10. Und jedes Speisopfer, das mit Öl vermengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.
11. Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem Herrn opfert.
12. Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie zu dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und eingerührtes Feinmehl, Kuchen, mit Öl vermengt.
13. Sie sollen aber solches Opfer darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer.
14. Und sie sollen je eines von jedem Opfer dem Herrn als Hebopfer darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.
15. Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tag gegessen werden, an dem es geopfert ist, und nichts davon soll bis zum Morgen übrig gelassen werden.
16. Ist aber das Opfer, das er darbringt, ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer, so soll es an demselben Tag gegessen werden, an dem es geopfert wurde; wenn aber etwas davon übrig bleibt, soll man es am andern Tag essen.
17. Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tag noch übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
18. Wenn jemand am dritten Tag von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers essen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Gräuel sein; und die Person, die davon isst, soll ihre Schuld tragen.
19. Und das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Sonst aber soll von dem Fleisch essen, wer rein ist.
20. Die Person aber, die von dem Fleisch des Dankopfers isst, das dem Herrn gehört, und hat eine Unreinheit an sich, die soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
21. Und wenn eine Person etwas Unreines anrührt, sei es ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst ein unreiner Gräuel ist, und vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem Herrn gehört, die wird aus ihrem Volk ausgerottet werden.‹«
22. Und der Herr redete mit Mose und sagte:
23. »Rede mit den Kindern Israel und sage: ›Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Schafen und Ziegen.
24. Aber das Fett von Aas und das Fett von zerrissenen Tieren darf zu allerlei Werk benutzt werden; aber essen dürft ihr es nicht.
25. Denn wer das Fett von dem Vieh isst, von dem man dem Herrn Feueropfer bringt, die Seele, die das isst, soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
26. Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.
27. Jede Seele, die irgendwelches Blut isst, die soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.‹«
28. Und der Herr redete mit Mose und sagte:
29. »Rede mit den Kindern Israel und sage: ›Wer dem Herrn sein Dankopfer darbringen will, der soll bringen, was vom Dankopfer dem Herrn gehört.
30. Er soll es mit eigener Hand zum Feueropfer des Herrn herzubringen; nämlich das Fett mit der Brust soll er bringen, um sie als Schwingopfer vor dem Herrn zu schwingen.
31. Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32. Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester als Hebopfer von euren Dankopfern geben.
33. Wer unter Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule als sein Anteil gehören.
34. Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers habe ich von den Kindern Israel genommen, von ihren Dankopfern, und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Kindern Israel gegeben.
35. Dies ist der Anteil der Salbung Aarons und der Anteil der Salbung seiner Söhne von den Feueropfern des Herrn, an dem Tag, als er sie herantreten ließ, damit sie dem Herrn als Priester dienten,
36. von dem der Herr gebot, dass er ihnen von den Kindern Israel an dem Tag, als er sie salbte, als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen gegeben werden sollte.‹«
37. Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,
38. das der Herr dem Mose auf dem Berg Sinai gebot an dem Tag, an dem er den Kindern Israel gebot, ihre Opfer dem Herrn zu opfern, in der Wüste Sinai.