3.Mose Kapitel 27

1. Und der Herr redete mit Mose und sagte:

2. »Rede mit den Kindern Israel und sage ihnen: ›Wenn jemand dem Herrn ein besonderes Gelübde tut, und zwar eins von Menschen nach dem Schätzungswert,

3. so soll dies deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig Jahren bis zu sechzig Jahren sollst du auf fünfzig Schekel Silber schätzen nach dem Schekel des Heiligtums.

4. Ist es aber eine Frau, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.

5. Von fünf Jahren an bis zu zwanzig Jahren sollst du auf zwanzig Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, eine Frau aber auf zehn Schekel.

6. Von einem Monat an bis zu fünf Jahren sollst du, wenn es ein Knabe ist, auf fünf Schekel Silber schätzen, ein Mädchen aber sollst du auf drei Schekel Silber schätzen.

7. Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, auf fünfzehn Schekel schätzen, eine Frau aber auf zehn Schekel.

8. Ist er aber zu arm, um diese Schätzung zu bezahlen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn nach dem schätzen, was die Hand dessen, der gelobt hat, aufzubringen vermag.

9. Wenn es ein Vieh ist, das man dem Herrn opfern kann: Jedes Tier, das man davon dem Herrn gibt, ist heilig.

10. Man soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand ein Vieh gegen das andere auswechselt, so sollen sie beide dem Herrn heilig sein.

11. Ist es aber irgendein unreines Tier, das man dem Herrn nicht als Opfer darbringen darf, so soll man das Tier vor den Priester stellen,

12. und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist, und es soll bei der Schätzung des Priesters bleiben.

13. Will es aber jemand einlösen, der soll den fünften Teil über die Schätzung hinaus geben.

14. Wenn jemand sein Haus weiht, damit es dem Herrn heilig sei, so soll der Priester es schätzen, ob es gut oder schlecht ist, und wie es der Priester schätzt, so soll es bleiben.

15. Wenn aber der, der sein Haus geheiligt hat, es einlösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzugeben, dann soll es ihm gehören.

16. Wenn jemand dem Herrn ein Stück Acker von seinem Eigentum weiht, so soll es nach dem Maß der Aussaat geschätzt werden. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Schekel Silber gelten.

17. Weiht er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach deinem Schätzungswert gelten.

18. Hat er den Acker aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld nach den übrigen Jahren bis zum Halljahr berechnen und ihn danach geringer schätzen.

19. Will aber der, der den Acker geheiligt hat, diesen wieder einlösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzugeben, dann soll er wieder ihm gehören.

20. Will er den Acker nicht einlösen oder verkauft er ihn einem andern, so kann er nicht mehr eingelöst werden,

21. sondern wenn dieser Acker im Halljahr frei wird, soll er dem Herrn heilig sein wie ein gebannter Acker und soll Eigentum des Priesters sein.

22. Wenn aber jemand dem Herrn einen Acker weiht, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,

23. so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Halljahr, und er soll diese Schätzung an demselben Tag geben, damit sie dem Herrn heilig sei.

24. Aber im Halljahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem das Land als sein Erbgut gehört.

25. Alle Schätzung soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen; ein Lot aber hat zwanzig Gera.

26. Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem Herrn als Erstgeburt auch sonst gebührt, soll niemand weihen, sei es ein Ochs oder Schaf; es gehört dem Herrn.

27. Ist es aber unreines Vieh, so soll man es nach der Schätzung auslösen, und den fünften Teil darüber hinaus geben. Will man es nicht auslösen, so soll es nach der Schätzung verkauft werden.

28. Man soll Gebanntes, das jemand dem Herrn durch einen Bann weiht, nicht verkaufen oder einlösen, von allem, was sein ist, seien es Menschen, Vieh oder ein Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges für den Herrn.

29. Man soll auch keinen gebannten Menschen auslösen, sondern er soll getötet werden.

30. Alle Zehnten im Land, vom Samen des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn und sollen dem Herrn heilig sein.

31. Will aber jemand seinen Zehnten einlösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben.

32. Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, jedes zehnte soll dem Herrn heilig sein.

33. Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei; man soll es auch nicht auswechseln. Will es aber jemand auswechseln, so soll beides heilig sein und kann nicht eingelöst werden.‹«

34. Das sind die Gebote, die der Herr für die Kinder Israel dem Mose auf dem Berg Sinai gebot.