1. Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten.
2. So soll es zugehen mit dem Erlassjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll es ihm erlassen und soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder nicht eintreiben; denn man hat für den Herrn ein Erlassjahr ausgerufen.
3. Von einem Fremden magst du es eintreiben; aber was du bei deinem Bruder hast, das sollst du erlassen.
4. Es sollte überhaupt kein Armer unter euch sein; denn der Herr wird dich segnen in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe geben wird, um es einzunehmen,
5. wenn du nur der Stimme des Herrn, deines Gottes, gehorchst und alle diese Gebote hältst, die ich dir heute gebiete, indem du danach tust.
6. Denn der Herr, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, aber du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, aber niemand wird über dich herrschen.
7. Wenn ein Armer bei dir ist, irgendeiner deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand gegenüber deinem armen Bruder nicht zuhalten,
8. sondern sollst ihm deine Hand auftun und ihm leihen, so viel er Mangel hat.
9. Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein böser Gedanke sei, sodass du sagst: ›Es naht das siebte Jahr, das Erlassjahr!‹, und dass du dann deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst; so wird er gegen dich zum Herrn rufen, und es wird für dich eine Sünde sein.
10. Sondern du sollst ihm geben, und dein Herz soll es nicht verdrießen, dass du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird dich der Herr, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du unternimmst.
11. Denn es wird an Armen im Land nie fehlen; darum gebiete ich dir und sage, dass du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Land.
12. Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebten Jahr sollst du ihn frei von dir entlassen.
13. Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen,
14. sondern sollst ihm aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, dass du ihm gibst von dem, womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat.
15. Denke daran, dass du auch Knecht warst in Ägypten und der Herr, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches.
16. Wird er aber zu dir sagen: ›Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb‹, weil ihm wohl bei dir ist,
17. so nimm einen Pfriemen, bohre ihn durch sein Ohr in die Tür und lass ihn für immer deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du es auch so machen.
18. Und lass es dir nicht schwer sein, wenn du ihn frei von dir entlässt, denn er hat dir sechs Jahre lang so viel erarbeitet wie zwei Tagelöhner; so wird der Herr, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.Heiligung der Erstgeburt des Viehs
19. Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird und männlich ist, sollst du dem Herrn, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstling deiner Ochsen nicht ackern und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren.
20. Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der Herr erwählt, du und dein Haus.
21. Wenn es aber einen Fehler hat, dass es hinkt oder blind ist, oder sonst irgendeinen bösen Fehler hat, so sollst du es dem Herrn, deinem Gott, nicht opfern;
22. sondern in deinen Toren sollst du es essen, der Unreine und der Reine gleichermaßen, wie man Gazelle und Hirsch isst.
23. Nur sein Blut sollst du nicht essen, sondern es auf die Erde gießen wie Wasser.