1. Wenn der Herr, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land dir der Herr, dein Gott, geben wird, damit du es einnimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst,
2. sollst du dir drei Städte aussondern in deinem Land, das dir der Herr, dein Gott, geben wird, um es einzunehmen.
3. Du sollst den Weg dahin herrichten und das Gebiet deines Landes, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe geben wird, in drei Kreise teilen, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.
4. Und das ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin flieht, damit er am Leben bleibt: Wenn jemand seinen Nächsten erschlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt,
5. etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, um Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, sodass er stirbt: Der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt,
6. damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjagt, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn einholt, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlägt, obwohl er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt hat.
7. Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussonderst.
8. Und wenn der Herr, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir alles Land gibt, das er verheißen hat, deinen Vätern zu geben
9. – wenn du alle diese Gebote halten wirst, indem du danach tust, die ich dir heute gebiete, dass du den Herrn, deinen Gott, liebst und dein Leben lang in seinen Wegen gehst –, so sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzutun,
10. damit nicht unschuldiges Blut in deinem Land vergossen wird, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschuld auf dich kommt.
11. Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, auf ihn lauert, sich über ihn hermacht, ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht,
12. so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken, ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, damit er stirbt.
13. Dein Auge soll ihn nicht schonen, und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus Israel wegtun, damit es dir gut geht.
14. Du sollst die Grenze deines Nächsten nicht verrücken, die die Vorfahren festgesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbst in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, gegeben hat, es einzunehmen.
15. Es soll kein einzelner Zeuge gegen jemanden auftreten wegen irgendeiner Missetat oder Sünde, was für Sünde es auch sei, die man tun kann, sondern auf Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen hin soll eine Sache gültig sein.
16. Wenn ein falscher Zeuge gegen jemanden auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,
17. so sollen die beiden Männer, die eine Streitsache miteinander haben, vor den Herrn, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit sein werden,
18. und die Richter sollen gründlich forschen. Wenn der falsche Zeuge ein falsches Zeugnis gegen seinen Bruder gegeben hat,
19. so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte, seinem Bruder zu tun, damit du das Böse aus deiner Mitte wegtust,
20. damit es die andern hören, sich fürchten und hinfort nicht mehr solch böse Dinge in deiner Mitte tun.
21. Dein Auge soll ihn nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.