5.Mose Kapitel 21

1. Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, geben wird, es einzunehmen, und er liegt auf dem Feld, und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat,

2. so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und den Weg messen bis zu den Städten, die rings um den Erschlagenen liegen.

3. Die Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen eine junge Kuh nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat,

4. und die Ältesten jener Stadt sollen die junge Kuh an einen Bach hinabführen, der immer fließt, wo weder gearbeitet noch gesät wird, und dort am Bach der jungen Kuh das Genick brechen.

5. Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten; denn der Herr, dein Gott, hat sie erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des Herrn segnen, und nach ihrem Urteil sollen alle Streitsachen und alle Schäden gerichtet werden.

6. Und alle Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der am Bach das Genick gebrochen wurde,

7. und sollen antworten: ›Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen.

8. Vergib deinem Volk Israel, das du, Herr, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel!‹ So wird ihnen die Blutschuld vergeben sein.

9. So sollst du das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegtun, damit du tust, was recht ist in den Augen des Herrn.

10. Wenn du gegen deine Feinde in einen Krieg ziehst, und der Herr, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, sodass du Gefangene von ihnen wegführst,

11. und du siehst unter den Gefangenen eine schöne Frau und gewinnst sie lieb, sodass du sie zur Frau nimmst,

12. so führe sie in dein Haus, lass sie ihr Haar abscheren, ihre Nägel schneiden

13. und die Kleider ablegen, in denen sie gefangen genommen wurde, und lass sie in deinem Haus bleiben und einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter beweinen; danach geh zu ihr, nimm sie zur Ehe und lass sie deine Frau sein.

14. Wenn du aber keinen Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will; aber du darfst sie nicht um Geld verkaufen oder mit Gewalt behandeln, weil du sie gedemütigt hast.

15. Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasst, und beide ihm Söhne gebären, die Geliebte und die Gehasste, und der Erstgeborene ist von der Gehassten,

16. und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der Geliebten zum erstgeborenen Sohn machen vor dem erstgeborenen Sohn der Gehassten,

17. sondern er soll den Sohn der Gehassten als den ersten Sohn anerkennen und ihm zwei Teile von allem geben, was bei ihm vorhanden ist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt ist sein.

18. Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht, und wenn sie ihn bestrafen, ihnen nicht gehorchen will,

19. so sollen ihn Vater und Mutter ergreifen und zu den Ältesten der Stadt und zu dem Tor des Ortes führen

20. und zu den Ältesten der Stadt sagen: ›Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und Trunkenbold.‹

21. So sollen ihn alle Leute der Stadt steinigen, sodass er stirbt, und du sollst so das Böse aus deiner Mitte wegtun, damit es ganz Israel hört und sich fürchtet.

22. Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und getötet wird, und man ihn an ein Holz hängt,

23. so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tag begraben – denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott –, damit du dein Land nicht verunreinigst, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gibt.