1. Wenn ein Streit zwischen Männern ist und sie vor Gericht kommen und man über sie Gericht hält, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig sprechen.
2. Und wenn der Schuldige Schläge verdient hat, soll ihn der Richter niederfallen lassen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Schuld.
3. Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen wird, wenn man mehr Schläge gibt, und dein Bruder vor deinen Augen verächtlich wird.
4. Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.
5. Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen ohne Kinder stirbt, so soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts einem fremden Mann gehören, sondern ihr Schwager soll zu ihr gehen und sie zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe vollziehen.
6. Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen, damit dessen Name nicht aus Israel ausgetilgt wird.
7. Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll sie, seine Schwägerin, ins Tor vor die Ältesten hinaufgehen und sagen: ›Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder seinen Namen zu erhalten in Israel, und will mich nicht heiraten.‹
8. Dann sollen ihn die Ältesten der Stadt zu sich rufen und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und sagt: ›Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen‹,
9. so soll seine Schwägerin vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Gesicht spucken und soll antworten: ›So soll man jedem Mann tun, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!‹
10. Und sein Name soll in Israel »Haus des Barfüßers« genannt werden.
11. Wenn zwei Männer miteinander raufen, und die Frau des einen läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu retten, und sie streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12. so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht schonen.
13. Du sollst nicht zweierlei Gewicht, groß und klein, in deinem Beutel haben;
14. und in deinem Haus soll nicht zweierlei Efa, groß und klein, sein.
15. Du sollst ein volles und rechtes Gewicht und ein volles und rechtes Efa haben, damit dein Leben lange währt in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, geben wird.
16. Denn wer solches tut, der ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel, jeder, der Unrecht tut.Ausrottung der Amalekiter
17. Gedenke, was dir die Amalekiter taten auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt,
18. wie sie dich auf dem Weg angriffen und deine Nachzügler schlugen, alle die Schwachen hinter dir, als du müde und matt warst, und sie Gott nicht fürchteten.
19. Wenn der Herr, dein Gott, dich zur Ruhe bringt vor allen deinen Feinden ringsumher im Land, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gibt, um es einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter unter dem Himmel austilgen. Vergiss es nicht!