5.Mose Kapitel 22

1. Wenn du den Ochsen deines Bruders oder sein Schaf irregehen siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen.

2. Wenn aber dein Bruder nicht nah bei dir wohnt und du ihn nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus nehmen, damit sie bei dir bleiben, bis sie dein Bruder sucht, und sollst sie ihm dann zurückgeben.

3. So sollst du mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen tun, das dein Bruder verliert und das du findest; du kannst dich dem nicht entziehen.

4. Wenn du den Esel oder Ochsen deines Bruders auf dem Weg fallen siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihm helfen, sie aufzurichten.

5. Eine Frau soll nicht Männersachen tragen, und ein Mann soll nicht Frauenkleider anziehen; denn wer solches tut, der ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel.

6. Wenn du auf dem Weg bist und ein Vogelnest findest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,

7. sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, damit es dir gut geht und du lange lebst.

8. Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer auf deinem Dach, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt.

9. Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs.

10. Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zugleich ackern.

11. Du sollst kein Kleid anziehen, das aus Wolle und Leinen zugleich gewoben ist.

12. Du sollst dir Quasten machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst.

13. Wenn jemand eine Frau nimmt und ihrer überdrüssig wird, nachdem er zu ihr gegangen ist,

14. und legt ihr etwas Schändliches zur Last, bringt ein böses Gerücht über sie aus und sagt: ›Diese Frau habe ich genommen, und als ich mich ihr nahte, fand ich sie nicht als Jungfrau!‹,

15. so sollen Vater und Mutter des Mädchens die Zeichen ihrer Jungfrauschaft nehmen und vor die Ältesten der Stadt ins Tor bringen.

16. Und der Vater des Mädchens soll zu den Ältesten sagen: ›Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben; nun ist er ihrer überdrüssig geworden.

17. Und seht, er legt ihr Schändliches zur Last und sagt: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau gefunden! Hier aber sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter.‹ Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.

18. Dann sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und bestrafen

19. und ihn um hundert Schekel Silber büßen lassen und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er ein böses Gerücht über eine Jungfrau in Israel gebracht hat. Und er soll sie als Frau behalten und kann sie sein Leben lang nicht entlassen.

20. Ist es aber die Wahrheit, und die Zeichen der Jungfrauschaft für das Mädchen wurden nicht gefunden,

21. so soll man sie vor die Tür des Hauses ihres Vaters hinausführen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und in ihres Vaters Haus gehurt hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun.

22. Wenn jemand gefunden wird, der bei einer Frau liegt, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben a, der Mann und die Frau, bei der er gelegen hat; so sollst du das Böse aus Israel wegtun. a 3. Mo. 20,10

23. Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und ein Mann trifft sie in der Stadt und liegt bei ihr,

24. so sollt ihr sie alle beide zum Tor dieser Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, damit sie sterben, das Mädchen, weil es nicht geschrien hat, da es doch in der Stadt war, den Mann, weil er die Frau seines Nächsten geschändet hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun.

25. Wenn aber ein Mann ein verlobtes Mädchen auf dem Feld trifft, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr gelegen hat,

26. und dem Mädchen sollst du nichts tun, denn sie hat keine Sünde getan, die des Todes wert ist; sondern dies ist so, wie wenn jemand sich gegen seinen Nächsten erhebt und ihn totschlägt.

27. Denn er fand sie auf dem Feld, und das verlobte Mädchen schrie, und niemand war da, der ihr half.

28. Wenn jemand ein Mädchen trifft, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden dabei angetroffen,

29. so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, ihrem Vater fünfzig Schekel Silber geben und soll sie zur Frau haben, weil er ihr Gewalt angetan hat; er kann sie sein Leben lang nicht entlassen.