1. Wenn jemand eine Frau nimmt und sie heiratet, und sie dann nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt,
2. und wenn sie dann aus seinem Haus gegangen ist und hingeht und eines andern Frau wird,
3. und der andere Mann ihrer auch überdrüssig wird, einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt, oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,
4. so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wieder nehmen, dass sie seine Frau sei, nachdem sie unrein geworden ist – denn solches ist ein Gräuel vor dem Herrn –, damit du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
5. Wenn jemand kurz zuvor eine Frau genommen hat, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr lang in seinem Haus frei sein, damit er fröhlich sei mit seiner Frau, die er genommen hat.
6. Du sollst nicht den unteren und den oberen Mühlstein zum Pfand nehmen; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7. Wenn jemand gefunden wird, der von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, einen Menschen raubt, ihn mit Gewalt behandelt und verkauft: Solch ein Dieb soll sterben, damit du das Böse aus deiner Mitte wegtust.
8. Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, dass du sorgfältig alles beachtest und tust, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr es halten und danach tun.
9. Denke daran, was der Herr, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt.
10. Wenn du deinem Nächsten irgendetwas borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11. sondern du sollst draußen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.
12. Ist er aber ein bedürftiger Mann, so sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen,
13. sondern sollst ihm sein Pfand zurückgeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Mantel schläft und dich segnet. Das wird dir vor dem Herrn, deinem Gott, als Gerechtigkeit gelten.
14. Du sollst dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, seinen Lohn nicht vorenthalten, sei er von deinen Brüdern oder den Fremden, die in deinem Land und in deinen Toren sind,
15. sondern du sollst ihm seinen Lohn an demselben Tag geben, damit die Sonne nicht darüber untergehe – denn er ist bedürftig und verlangt danach –, damit er nicht gegen dich den Herrn anrufe und Sünde an dir sei.
16. Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern jeder soll für seine Sünde sterben.
17. Du sollst das Recht des Fremden und der Waise nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen.
18. Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist und der Herr, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, so zu handeln.
19. Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen, sondern sie soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören, damit dich der Herr, dein Gott, in allen Werken deiner Hände segne.
20. Wenn du deine Ölbäume geschüttelt hast, so sollst du nicht nachschütteln; es soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören.
21. Wenn du deinen Weinberg abgelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören.
22. Du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu handeln.